Bußgeldfonds 2008: Hamburgs Justiz unterstützt gemeinnützige Einrichtungen mit 1,4 Millionen Euro
Zwei Mal im Jahr wird der Sammelfonds für Bußgelder ausgeschüttet und an gemeinnützige Vereine und Organisationen verteilt. Im vergangenen Jahr standen hierfür € 1.411.475,43 zur Verfügung. Insgesamt wurden 291 Organisationen in ihrer Arbeit unterstützt.
Dabei stand im vergangenen Jahr der Gedanke des Opferschutzes im Vordergrund: So erhielten beispielsweise der Weiße Ring, der Verein Dunkelziffer (Hilfe für sexuell missbrauchte Kinder) und der Förderverein Opferhilfe-Beratungsstelle Hamburg Zuweisungen aus dem Bußgeldfonds. Auch der Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen sowie die Hamburger Initiative gegen Aggressivität und Gewalt wurden mit Zuwendungen in ihrer Arbeit unterstützt.
Darüber hinaus konnten Institutionen im Bereich des Strafvollzugs und der Straffälligen- und Beratungshilfe gefördert werden, hier sind etwa der Hamburger Fürsorgeverein von 1948 (Betreuung für Haftentlassene), der Förderverein Jugendbewährungshilfe und die Partner Hahnöfersand zu nennen.
Beiträge gingen auch an Einrichtungen, die sich für die Prävention von Straftaten engagieren, zum Beispiel an den Verein Rückenwind (Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen) und das Kommunikationszentrum e. V. (Anbieter von Antigewaltkursen).Weitere Schwerpunkte waren Kinderhilfsorganisationen (gefördert wurden etwa das Altonaer Kinderkrankenhaus, das Katholische Kinderkrankenhaus Wilhelmstift und die Freunde blinder und sehbehinderter Kinder e. V.) sowie der Umwelt- und Verbraucherschutz mit Zuwendungen z. B. an die Verbraucher-Zentrale Hamburg und den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (B.U.N.D.).
Justizsenator Dr. Till Steffen: „Die knapp 300 Empfänger zeigen, wie vielfältig das Engagement in der Stadt ist, das überwiegend ehrenamtlich geleistet wird. Die Justiz unterstützt diese für die Gesellschaft wichtigen Initiativen mit der Ausschüttung von Bußgeldern. Durch die Zuwendungen an Opferschutzorganisationen und Präventionsangebote wird zugleich ein gewisser Beitrag zur Bewältigung der Folgen von Kriminalität und zur Verhütung neuer Straftaten geleistet.“
Hintergrund
Das Sammelfondsverfahren zur Verteilung der in Hamburg anfallenden Bußgelder besteht seit 1972. Insgesamt bestehen vier Sammelfonds: einer bei der Staatsanwaltschaft und bei den Gerichten je einer für allgemeine Strafsachen, Verkehrsstrafsachen und Jugendstrafsachen. Für alle Fonds bestehen einheitlich zehn Fördergebiete, darunter zum Beispiel Straffälligen- und Bewährungshilfe, Hilfe für das behinderte Kind, Natur- und Umweltschutz, Hilfe für Opfer von Straftaten.
Im Verfahren bestimmen Staatsanwaltschaft und Gerichte eines der zehn Fördergebiete, dem das Bußgeld zugute kommen soll. Anschließend legt für jeden der Fonds ein Gremium fest, wie die Verteilung auf die einzelnen Institutionen erfolgt. Diesem Gremium gehören jeweils ein Richter bzw. eine Richterin, ein Staatsanwalt bzw. eine Staatsanwältin und ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Justizbehörde an, außerdem zwei beratende Mitglieder der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Zuwendungen können grundsätzlich alle Organisationen erhalten, die auf eine von der Justizbehörde geführte Liste aufgenommen wurden. Hierzu muss die Einrichtung einen gemeinnützigen Zweck nachweisen, ihren Sitz in Hamburg haben oder für Hamburger Bürgerinnen und Bürger wirken. Außerdem muss sie sich bereiterklären, sich der Kontrolle des Hamburger Rechnungshofs zu unterziehen und die sachgemäße Verwendung der Gelder nachzuweisen.
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