Hamburger Bußgeldfonds 2007 stellt über 1,1 Millionen Euro an 280 Organisationen für ihre Arbeit zur Verfügung
Bernd P. Holst, Sprecher der PR GROUP der Freiwilligenbörse Hamburg, teilte mit, dass der Hamburger Justizsenator Carsten Lüdemann mit einem besonderen Dank den Menschen, die sich ehrenamtlich in zahlreichen gemeinnützigen Vereinen und Organisationen engagieren, durch die Ausschüttung des Hamburger Bußgeldfonds 2007 mit 1. 134.295,31 Euro in ihren wichtigen Aktivitäten unterstützen konnte.
'Viele gemeinnützige Vereine und Einrichtungen wären berechtigt und hätten eine finanzielle Unterstützung nötig', so Holst, 'und wissen nicht um die Möglichkeit, sich bei den Ausschüttungen des Bußgeldfonds auch zukünftig zu bewerben.'. Nähere Einzelheiten zu den Ausschüttungen des Bußgeldfonds 2007 in Hamburg ergeben sich aus der beigefügten Presseerklärung der Hamburger Justizbehörde. 'Gerne geben wir diesbezüglich auch weitere Auskünfte in unseren Beratungsgesprächen', so Bernd P. Holst, Leiter der Freiwilligenbörse Hamburg. 21. Februar 2008/jb21a Bußgeldfonds 2007: Hamburgs Justiz unterstützt gemeinnützige Einrichtungen mit 1,1 Millionen Euro - Zwei Mal im Jahr wird der Sammelfonds für Bußgelder ausgeschüttet und an gemeinnützige Vereine und Organisationen verteilt. Im vergangenen Jahr standen hierfür € 1.134.295,31 zur Verfügung. Insgesamt wurden rund 280 Organisationen in ihrer Arbeit unterstützt. Dabei stand im vergangenen Jahr der Gedanke des Opferschutzes im Vordergrund: So erhielten beispielsweise der Weiße Ring, der Verein Dunkelziffer (Hilfe für sexuell missbrauchte Kinder) und der Förderverein Opferhilfe-Beratungsstelle Hamburg Zuweisungen aus dem Bußgeldfonds. Auch der Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen sowie die Hamburger Initiative gegen Aggressivität und Gewalt wurden mit Zuwendungen in ihrer Arbeit unterstützt. Darüber hinaus konnten Institutionen im Bereich des Strafvollzugs gefördert werden, hier sind besonders der Hamburger Fürsorgeverein von 1948 (Betreuung für Haftentlassene), der Förderverein Jugendbewährungshilfe und die Partner Hahnöfersand zu nennen. Weitere Beiträge gingen an Einrichtungen, die sich für die Verhütung von Straftaten engagieren, zum Beispiel an den Verein Rückenwind (Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen). Schließlich wurden auch zahlreiche Hilfsorganisationen mit Mitteln aus dem Bußgeldfonds bedacht, darunter die Fördergemeinschaft Kinderkrebs-Zentrum Hamburg, die Organisation Schritt für Schritt - Hilfe für das hirnverletzte Kind, der Hamburger Arbeitskreis für Hörscreening bei Neugeborenen und das Katholische Kinderkrankenhaus Wilhelmstift. Justizsenator Carsten Lüdemann: 'Mein besonderer Dank gilt den Menschen, die sich ehrenamtlich in zahlreichen gemeinnützigen Vereinen und Organisationen engagieren und ihre Arbeitskraft und Zeit zum Wohle der Allgemeinheit einsetzen. Ich freue mich, dass die Justiz diese wichtigen Aktivitäten über die Ausschüttung von Bußgeldern unterstützen kann.' Hintergrund Das Sammelfondsverfahren zur Verteilung der in Hamburg anfallenden Bußgelder besteht seit 1972. Insgesamt bestehen vier Sammelfonds: einer bei der Staatsanwaltschaft und bei den Gerichten je einer für allgemeine Strafsachen, Verkehrsstrafsachen und Jugendstrafsachen. Für alle Fonds bestehen einheitlich zehn Fördergebiete, darunter zum Beispiel Straffälligen- und Bewährungshilfe, Hilfe für das behinderte Kind, Natur- und Umweltschutz, Hilfe für Opfer von Straftaten. Im Verfahren bestimmen Staatsanwaltschaft und Gerichte eines der zehn Fördergebiete, dem das Bußgeld zugute kommen soll. Anschließend legt für jeden der Fonds ein Gremium fest, wie die Verteilung auf die einzelnen Institutionen erfolgt. Diesem Gremium gehören jeweils ein Richter, ein Staatsanwalt und ein Vertreter der Justizbehörde an, außerdem zwei beratende Mitglieder der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz. Zuwendungen können grundsätzlich alle Organisationen erhalten, die auf eine von der Justizbehörde geführte Liste aufgenommen wurden. Hierzu muss die Einrichtung einen gemeinnützigen Zweck nachweisen, ihren Sitz in Hamburg haben oder für Hamburger Bürger wirken. Außerdem muss sie sich bereiterklären, sich der Kontrolle des Hamburger Rechnungshofs zu unterziehen und die sachgemäße Verwendung der Gelder nachzuweisen.
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